Archiv der Newsletter der Abteilung der Angestellten

 

NEWSLETTER OKTOBER 2014

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

das Echo auf die bisherigen Newsletter war enorm groß, viel größer als von uns erwartet! Bei einigen Themen erhielten wir viel Feedback von den Angestellten, aber auch von den Arbeitgebern.

 

Es freut uns, dass wir durch unsere Newsletter dazu beigetragen haben, das Gespräch zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen zu intensivieren. Die Zukunft der österreichischen Tierärzteschaft kann nur von uns allen gemeinsam gestaltet werden. Je mehr KollegInnen sich darüber Gedanken machen, desto mehr konstruktive Inputs können wir erwarten.

 

Vielen Dank an alle, die sich die Zeit genommen haben, unsere Zeilen zu lesen und auch zu kommentieren! Wir freuen uns weiterhin auf Euer Lob und auch über Eure Kritik.

 

 

Ergebnis der Senatsverhandlung zur Neufestsetzung des Mindestlohntarifs für angestellte TierärztInnen

 

 

Am Dienstag, dem 30.9.2014, fand im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Sektion Arbeitsrecht und Arbeitsinspektion, die Senatsverhandlung des Bundeseinigungsamtes über den Antrag der GPA-djp auf Neufestsetzung des Mindestlohntarifes für ArbeitnehmerInnen bei TierärztInnen und in Tierkliniken statt. Im Senat saßen u.a. zwei Vertreter der Abteilung der Selbständigen und Dr. Angela Nachtwey als Vertreterin der Abteilung der Angestellten.

 

Der Mindestlohn ist um 2,1% erhöht worden!

 

Die Erhöhung gilt ebenso für die Schmutzzulage (bei mehreren Teilzeitstellen muss diese von jedem AG in vollem Ausmaß bezahlt werden) und die Abgeltung der Rufbereitschaft. Diese Verordnung ist am 1.10.2014 in Kraft getreten. Das neue Bundesgesetzblatt wurde bereits durch die ÖTK ausgesandt und ist auch auf der Kammerhomepage zu finden.

 

 

 

 

Wiederaufnahme der Kollektivvertragsverhandlungen

 

Am Mittwoch, dem 1.10.2014, sind die Kollektivvertragsverhandlungen zu unserer Freude wieder aufgenommen worden. Themen dieser ersten Runde im Herbst waren die Nachbesprechung der Änderung des Mindestlohntarifs, die Vorstellung unserer kürzlich stattgefundenen Umfrage bei den angestellten TierärztInnen durch die GPA-djp und die Besprechung des weiteren Verhandlungsfahrplanes für den Kollektivvertrag.

 

Beim nächsten Termin am Freitag, 31.10.2014, soll es dann wieder in medias res gehen und über die Arbeits- und Ruhezeiten sowie den Durchrechnungszeitraum verhandelt werden. Wir werden Euch auf dem Laufenden halten!

 

 

Illegaler Welpenhandel – neue Homepage ONLINE

 

 

Seit 3.10.2014 ist die neue Homepage online: www.illegalerwelpenhandel.atWie gefällt sie Euch? Wir als Praktiker müssen uns nun überlegen, wie wir unseren Kunden gegenüber argumentieren, die meinen, sie „retten“ diese Welpen oder auch sie können sich einen Welpen für 800 € nicht leisten! Aber wenn die Tierärzteschaft geschlossen gegen den illegalen Welpenhandel auftritt gemeinsam mit der Tierärztekammer und der Kriminalpolizei, dann sollten wir langfristig erfolgreich sein mit unserem Vorgehen.

 

 

 

ÖTK-Messestände – Was gibt es aus den vergangenen Monaten zu berichten?

 

 

 

Zu unserer großen Freude zieren unsere Messestände seit Neuestem nun eine große Rückwand, die alle Kerngebiete der Tierärzteschaft darstellt, und ein Pult zur Präsentation diverser Infomaterialien.

 

Zum Einsatz kam dieses Equipment schon einige Male: auf der PetExpo (13. – 15.6.2014) oder am Festival der Tiere (12. – 14.9.2014) zum Beispiel.Auch auf der VÖK war die Tierärztekammer so vertreten.

 

Weiters wird auch an einem eigenen, professionell gestaltetem Folder gearbeitet.

Im Bereich Öffentlichkeitsarbeitet hat sich also schon einiges getan, und wir sind lange noch nicht fertig!

 

 

 

 

(Bild: Festival der Tiere 2014)

 

 

 

Näheres zum Infoabend am Do, 6.11.2014, Vet-Med-Uni

 

Durchrechnung – Kennt sich da jeder auch gut aus? Diskrepanz zwischen Arbeitszeitgesetz und Praxisalltag

 

Vielen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen ist es nicht bewusst, dass es nach derzeitiger Gesetzeslage KEINE DURCHRECHNUNG gibt! Dies ist erst durch einen Kollektivvertrag möglich. Unter anderem deshalb ist es so wichtig, einen solchen auch so bald wie möglich  abzuschließen, um den Anforderungen des Praxisalltags gerecht werden zu können.

 

Deshalb Näheres zur Erläuterung: Durchrechnung – was heißt das?

 

DURCHRECHNUNG bedeutet, dass die Normalarbeitszeit an einzelnen Tagen und Wochen unterschiedlich verteilt werden kann. So arbeitet man in manchen Wochen mehr und in anderen weniger als die Normalarbeitszeit .

 

Bei stark schwankender Arbeitszeit (täglicher und wöchentlicher Normalarbeitsszeit) über einen längeren Zeitraum ist in vielen Kollektivverträgen des Gesundheits- und Sozialbereiches ein DURCHRECHNUNGSZEITRAUM von 2 Monaten bis zu einem Jahr üblich. In diesem Durchrechnungszeitraum muss die Stundenanzahl wieder ausgeglichen werden, um im Durchschnitt die wöchentliche Normalarbeitszeit zu erreichen.

 

Ohne Kollektivvertrag gibt es somit für uns angestellte Tierärzte keine solche Durchrechnung. Das heißt für die Praxis, es kann nur innerhalb einer Woche mit der täglichen Arbeitszeit variiert werden:

 

Beispiel:

Mo 9 Std. – Di 9 Std. – Mi 6 Std. – Do 7 Std. – Fr 9 Std. oder

Mo 9 Std. – Di 8 Std. – Mi 7 Std. – Do 7 Std. – Fr 9 Std.

 

(Anmerkung: im Moment gehen nur 9 Stunden tägliche Normalarbeitszeit)

 

Und nicht zu vergessen, gibt es diese Verteilung nicht, gilt:

Ab der 9. Stunde täglich und ebenso ab der 41. Stunde wöchentlich sind Überstunden zu bezahlen!

 

Tipp: Alle Arbeitszeiten und auch die Pausen immer aufschreiben!

 

 

 

 

FAQ – Frequently Asked Questions

 

In der letzten Delegiertenversammlung wurde auf Antrag der Angestellten eine Arbeitsgruppe FAQ ins Leben gerufen. Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es, mit den kundigsten KammermitarbeiterInnen und FachvertreterInnen zu unterschiedlichen Themengebieten Fragen/Antwort-Kataloge zu den häufig gestellten Fragen zu erarbeiten und diese auf der Homepage der ÖTK zu publizieren.

 

Das erste Thema ist der EU-Heimtierausweis. Eure Fragen dazu bitte an unsere Email Adresse (angestellte@tieraerztekammer.at) senden. Gerne nehmen wir auch Fragen und Anregungen von selbständigen KollegInnen auf.

 

Weitere geplante Themen sind:

 

HApoQualVo

MLT

Bildungspunkte

Kammerumlage,Sterbekasse, Notstandsfonds,Versorgungsfonds

Pflichtmitgliedschaften

Vertretungstätigkeit

Pflichtversicherungen

Stammdatenpflege

Formen der tierärztlichen Zusammenarbeit

Antibiotika Mengenstrom

 

Bitte schreibt an angestellte@tieraerztekammer.at, was Euch am Herzen liegt. Wir diskutieren alle eingebrachten Anregungen und Themenwünsche und bringen diese ggf. auch als Anträge in die Delegiertenversammlung. Wir freuen uns über Eure weiterhin so aktive Mitarbeit!

 

Falls sich jemand von Euch gerne aktiv engagieren möchte, würden wir uns ebenfalls sehr freuen und ersuchen um eine entsprechende Info an angestellte@tieraerztekammer.at.

 

 

Einen guten Start in den November wünschen Euch im Namen aller Funktionäre aus unserer Abteilung

 

Dr. Armin Pirker, Sprecher der Abt. der Angestellten

Dr. Angela Nachtwey, stellvertretende Sprecherin der Abt. der Angestellten

 

 

 

 

 

NEWSLETTER SEPTEMBER 2014

 

 Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein besonders kalter und verregneter Sommer, den Ihr aber hoffentlich doch alle irgendwie mit Familie und Freunden genießen konntet, liegt hinter uns.

 

Nun – im hoffentlich sonnigen Herbst – sollte der Arbeitsalltag wieder einkehren und sich die Anzahl von Urlaubsvertretungen wieder langsam reduzieren.

                                                                

Kollektivvertragsverhandlungen und Antrag auf Erhöhung des Mindestlohntarif (MLT) für angestellte TierärztInnen

 

 

Am 25. August 2014 hat die Gewerkschaft der Privatangestellten GPA-djp den jährlichen Antrag auf Erhöhung des MLT für angestellte TierärzInnen im Bundeseinigungsamt (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz) eingebracht. Die derzeit geltenden Bezüge sollen ab 01. Oktober 2014  jeweils um 2,5% angehoben werden. Ebenfalls indexangepaßt soll die Schmutzzulage und die Abgeltung der Rufbereitschaft werden. Zusätzlich möchten wir, dass im Mindestlohntarif eine weitere Gehaltsstufe für KollegInnen mit mehreren Jahren Berufserfahrung eingeführt wird.

 

Dieser Antrag auf Inflationsabgeltung war ja (wie bereits im Vorfeld berichtet) der Grund für die Aussetzung der Kollektivvertragsverhandlungen durch die Arbeitgeberseite am 25. Juni 2014. Die nächsten Kollektivvertragsverhandlungen sind für den 01. Oktober 2014 angesetzt und werden stattfinden, da seitens der Selbständigen mittlerweile der Wunsch nach Wiederaufnahme der KV-Verhandlungen kommuniziert wurde, was uns sehr freut.

 

Als Vorbereitung zur nächsten Runde haben wir am 22. Sept. ein Arbeitstreffen speziell für angestellte Nutztier-Tierärzte organisiert, welches sehr informativ war. Interessierte Angestellte Nutztier-Tierärzte und v.a. TierärztINNEN sind herzlich willkommen, beim nächsten Arbeitstreffen zu diesem Thema mitzuwirken, bitte bei uns melden!

 

Die Abteilung der Angestellten hat die Sommerzeit genutzt, um sich bei Euch, der angestellten Tierärzteschaft, umzuhören. In Form einer Online-Umfrage, die über die GPA-djp durchgeführt wurde, haben wir Eure Meinung zu einigen Kernfragen eingeholt. An dieser Stelle gleich mal vielen Dank an alle, die mitgemacht und so zu einem repräsentativen Ergebnis beigetragen haben. Die 3 wichtigsten Ergebnisse:

 

·         82% der angestellten TierärztInnen sind NICHT zufrieden mit ihrer Einkommenssituation

 

·         das durchschnittliche Bruttogehalt beträgt 1950 € monatlich bei einer 38 Std.-Woche

 

·         96% der angestellten Tierärztinnen waren FÜR den Antrag auf Erhöhung des Mindestlohntarifes

 

Weitere Ergebnisse der Umfrage und allgemeine Informationen und Diskussionen werden am Infoabend der Plattform „Junge Tierärzte“ präsentiert, zu dem wir Euch bereits jetzt herzlich einladen dürfen.

 

 

Einladung zum Infoabend  der „Jungen Tierärzte“ an der Vet-Med-Uni

am 6. November 2014

 

Dieser Infoabend wird jedes Jahr von der Plattform „Junge Tierärzte“ ehrenamtlich organisiert und liefert Informationen einerseits für Studierende in den letzten Semstern für den Berufseinstieg und dient als Diskussionsforum für junge, schon im Beruf stehende angestellte TierärztInnen.  Das Schwerpunktthema heuer ist neben Arbeitsrecht, Arbeitszeitenregelungen und Verträge „Powerfrauen in Toppositionen“ und „Kind und/oder Karriere“.

Genauere Infos zu Zeit und Ort folgen im Oktober-Newsletter!

 

 

Interessantes bezüglich Arbeitszeitregelungen –

Der Dienstplan – Was gilt es zu beachten?

 

Dienstpläne sind Arbeitszeitvereinbarungen, die nicht einseitig abgeändert werden können, sobald sie erstellt sind. Es besteht allerdings die Möglichkeit, Dienstpläne einvernehmlich zu ändern bzw. Dienste zu tauschen. Laut gesetzlicher Frist im Arbeitszeitgesetz ist die Lage der Normalarbeitszeit für die jeweilige Woche mindestens 2 Wochen im Vorhinein auszuhängen bzw. schriftlich mitzuteilen.

 

§ 25 Arbeitszeitgesetz (Aushangspflicht):

Der/Die Arbeitgeber/-in hat für alle ArbeitnehmerInnen an einer leicht zugänglichen Stelle folgende Daten zu veröffentlichen. Die Dienstpläne müssen für alle MitarbeiterInnen zugänglich sein:

·         Beginn und Ende der Normalarbeitszeit

 

·         Zahl und Dauer der Ruhepausen

 

·         Wöchentliche Ruhezeit

 

Der/Die Arbeitgeber/-in ist verpflichtet, Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden zu führen. Diese Verpflichtung kann auf die Arbeitnehmer/-in übergehen. Die Letztverantwortung trägt aber immer der Arbeitgeber, der die Aufzeichnungen regelmäßig zu kontrollieren hat und die ArbeitnehmerInnen zur Einhaltung der Arbeitnehmer-Schutzvorschriften (Höchstgrenzen, Pausen usw.) anzuleiten hat.

 

 

ÖTK intern - Broschüre bezüglich Zukunft des Versorgungsfonds zur umfassenden Information aller Kammermitglieder

 

Auch in diesem Newsletter wollen wir Euch ein Thema aus der letzten Delegiertenversammlung  (DV) vorstellen. Betreffend der Entscheidung über die Zukunft des Versorgungsfonds (eines der wichtigsten aktuellen Themen ) – stellte Kollege Dr. Clemens Mahringer im Mai des Jahres folgenden Antrag, der von den Delegierten EINSTIMMIG angenommen wurde:

                                      

„Stelle den Antrag, dass die DV beschließen möge, dass die AG SWF gemeinsam mit dem Kuratorium binnen 2 Monaten eine Information über den Inhalt der Heubeck-Studie und die daraus resultierenden Maßnahmen erarbeiten möge. Diese wird zuerst der DV bekanntgemacht und danach sämtlichen Mitgliedern der Wohlfahrtseinrichtungen zur Verfügung gestellt, da deren Information dringend notwendig ist.“ (Anmerkung: AG SWF = Arbeitsgruppe Satzungen Wohlfahrt)

 

Inzwischen wurde eine Info-Broschüre „Der Versorgungsfonds der ÖTK – ein umfassender Überblick oder was Sie schon immer über den Versorgungsfonds wissen wollten“ erstellt. Diese wurde gerade an euch verschickt!

Da dies nicht gerade leichte Literatur ist, stehen wir euch jederzeit für Fragen zur Verfügung!

 

 

Das „Mazal „-Gutachten zur Klärung, ob die Schließung des Fonds rechtlich gesehen möglich ist,  ist in diese Broschüre noch nicht eingearbeitet, da es erst im Fertigwerden ist. Im Herbst sind aber Info-Abendveranstaltungen in mehreren Bundesländern geplant, wo dieses  Gutachten dann auch vorgestellt werden wird.

 

 

Wir halten Euch garantiert auf dem Laufenden! Schließlich geht der Versorgungsfonds UNS ALLE an.

 

Verbesserung des Informationsservice durch FAQs

auf der Homepage der TÄK

 

Wie bereits in der Facebook-Gruppe „Junge Tierärzte“ kundgetan, haben wir in der letzten Delegiertenversammlung einen Antrag zur Erstellung von FAQs eingebracht und positiv abgestimmt. Gemeinsam mit den Selbständigen und dem Kammeramt arbeiten wir nun an der standardisierten Beantwortung von häufig gestellten Anfragen. Nach einer Phase der Fragensammlung im Sommer wird im Herbst das erste Treffen der Arbeitsgrupe stattfinden. Wir hoffen, Euch bald erste Ergebnisse präsentieren zu können.

 

 

Eure Ideen für Anträge zur nächsten Delegiertenversammlung sind gefragt

 

 

Bitte schreibt uns Eure Ideen, Anregungen, Wünsche, Sorgen, Anliegen, von denen Ihr der Meinung seid, sie gehören in der nächsten Delegiertenversammlung am 13./14. November 2014 diskutiert und zur Abstimmung gebracht. Die Themen, die Euch am meisten beschäftigen oder auch ärgern, werden wir Delegierte von der Angestelltenabteilung für Euch einbringen.

 

Bitte schreibt an angestellte@tieraerztekammer.at. Wir freuen uns über Eure aktive Mitarbeit!

In diesem Sinne verbleiben wir bis zum Oktober-Newsletter und wünschen Euch einen angenehmen, stressfreien Start in den Herbst!

 

Dr. Armin Pirker, Sprecher der Abt. der Angestellten

 

Dr. Angela Nachtwey, stellvertretende Sprecherin der Abt. der Angestellten

NEWSLETTER AUGUST 2014

 

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bei uns gibt es kein „Sommerloch“ - wie versprochen melden wir uns auch im August mit unserem Newsletter.

                                                                

Aktuelles – Zeitarbeitskräfte

 

 

Im Juni haben wir – Mag. Sabine Eigelsreiter (Landesstellenpräsidentin Wien), Dr. Barbara Wieser (Vizepräsidentin) und Dr. Angela Nachtwey (Delegierte und stellvertretende Sprecherin des Abteilungsausschuß der Angestellten) - uns mit dem Kollegen Dr. Franz Theuretzbacher zusammengesetzt, der uns sein Konzept und seine Überlegungen zur Vermittlung von TierärztInnen als Zeitarbeitskräfte vorgestellt hat.

 

Wir sind uns alle einig, dass es sicherlich Bedarf für „Leih-TierärztInnen“ gibt und geben wird. Allerdings müssen die Finanzierbarkeit für den „Beschäftiger“ und das finanzielle Risiko für den „Überlasser“ eingehend diskutiert werden. Und auch der Schutz der Zeitarbeitskräfte darf nicht vergessen werden, „damit ausgeliehen und nicht ausgebeutet wird“!

 

Wer von Euch hat Interesse, an diesem Projekt mitzuwirken? Meldet Euch bei der Abteilung der Angestellten (angestellte@tieraerztekammer.at) mit Euren Ideen dazu!

 

ÖTK intern – Delegiertenversammlung

 

In diesem Bereich möchten wir Euch immer ein kammerinternes Thema aus der Delegiertenversammlung näherbringen. Dieses Mal berichten wir über die aktuellen Entwicklungen bei der Diskussion rund um die Fachtierärzte. Dr. Heinz Heistinger (Landesstellenpräsident NÖ und Vorsitzender des Bildungsausschusses) hat bei der letzten Delegiertenversammlung im Namen des Bildungsausschusses folgenden Antrag gestellt, der EINSTIMMIG angenommen wurde:

 

„Der Bildungsausschuss ist derzeit grundsätzlich der Meinung, dass mit den bestehenden 22 Fachtierarztrichtungen der Bedarf sehr gut abgedeckt ist und für das Einrichten weiterer Fachtierarztrichtungen eine entsprechende Bedarfserhebung notwendig ist.

Um diesen Bedarf erheben zu können, stelle ich den Antrag, es solle ein Diplom der Österreichischen Tierärztekammer eingeführt werden, wobei die Voraussetzungen dafür bis zur DV im Herbst 2014 vom Bildungsausschuss erarbeitet werden.

 

Vor der Möglichkeit der Zuerkennung eines neuen Fachtierarztgebietes muss zuerst das entsprechende Diplom eingeführt werden und dieses muss mindestens sechs Jahre bestehen. Im Anschluss daran wird evaluiert, wie sich dieses Diplom bewährt hat und wie viele Tierärzte den Erwerb dieses Diploms angenommen haben. Im Anschluss und nach nochmaliger Prüfung durch den Bildungsausschuss möge die Delegiertenversammlung beschließen, ob die Einführung eines entsprechenden Fachtierarzttitels zielführend und notwendig sei.“

 

Der Hintergrund für diesen Antrag ist die große Anzahl von österreichischen Fachtierarzttiteln die über Jahre hinweg keinerlei Aktivität im Sinne von Prüfungswerbern oder Interessenten aufweisen. Durch das Diplom soll eine Vorstufe eingeführt werden, die ein breiteres Interesse an dem jeweiligen FTA-Titel belegen sollte.

 

 

Interessantes aus dem Arbeitszeitgesetz – Pausen/Ruhezeit/Ersatzruhe

 

Im Zuge der Kollektivvertragsverhandlungen stoßen wir immer wieder auf Arbeitnehmerschutzbestimmungen, die eventuell nicht jedem geläufig oder alltäglich sind. Diese wollen wir Euch natürlich nicht vorenthalten.

 

Arbeitnehmer haben ein Anrecht auf:

 

Pausen:           Beträgt die Arbeitszeit mehr als 6 Stunden täglich, so ist eine (unbezahlte)

Pause von mindestens 30 Minuten einzuhalten.

 

Ruhezeit:         Unter Ruhezeit versteht man die ununterbrochene Zeit von mindestens

11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen. Zum Wochenende besteht Anspruch auf eine ununterbrochene Wochenendruhe von 36 Stunden.

 

Ersatzruhe:      Wird die Wochenendruhe innerhalb dieser 36 Stunden vor Beginn der nächsten

Arbeitswoche unterbrochen, gebührt eine sogenannte Ersatzruhezeit im Ausmaß der innerhalb dieser 36 Stunden geleisteten Arbeitszeit, die zum ehestmöglichen Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen ist.

 

Die Unterbrechung der Wochenendruhe kommt ja im tierärztlichen Berufsalltag doch häufig vor; denn Notfälle kommen nun eben unvorhergesehen zu uns in die Praxis/Klinik!

Achtung! Der Anspruch auf Ersatzruhe berührt nicht den Anspruch auf Überstundenabgeltung nach dem Arbeitszeitgesetz (bzw. KV).

 

 

Illegaler Welpenhandel – Projekt - EU-Heimtierausweise

 

 

Das Thema „Illegaler Welpenhandel“ wurde schon in einem Newsletter behandelt. Hier ein paar kurze, neue Informationen. Nachdem wir uns im Frühjahr mit den Tierärztekammerpräsidenten von Tschechien und Slowenien getroffen haben, um Informationen auszutauschen, versuchen wir derzeit eine Kooperation mit der Kriminalpolizei einzugehen, um eine österreichweite Meldestelle für Illegale Welpenhandel-Fälle einzurichten, was eine effizientere Datensammlung gegenüber einer Meldung bei der Bezirkspolizeistelle bedeuten würde.

 

Weiters gab es ein Treffen mit dem Landesrat Androsch in NÖ, der auch eine Initiative zu diesem Thema gestartet hat. Auch mit der Internetplattform „willhaben.at“ arbeiten wir zusammen. Diese hat reagiert und schaltet Infofenster bei Hundeverkaufsannoncen, die über illegale Hundehändler aufklären.

 

Im Herbst wird es wieder Infoveranstaltungen zum Thema EU-Heimtierausweise geben, da ab 2015 neue, laminierte und damit fälschungssicherere EU-Heimtierpässe kommen.

Anmerkung: Deshalb nicht mehr zuviele alte Heimtierausweise bestellen!

Bitte vergesst nicht, weiterhin gefälschte Heimtierausweise und Fälle von Parvo oder Staupe zu melden! Vielen Dank für Eure Hilfe!

https://www.soscisurvey.de/InzidenzParvoStaupe

 

 

Geniesst weiterhin schön den Sommer, auch wenn in der Urlaubszeit durch Ausfall von KollegInnen oft mehr Arbeit für den einzelnen anfällt, und lasst es Euch auch neben der Arbeit gut gehen – Stichwort: Work-Life-Balance!

 

In diesem Sinne verbleiben wir bis zum nächsten Mal!

 

Dr. Armin Pirker, Sprecher der Abt. der Angestellten

 

Dr. Angela Nachtwey, stellvertretende Sprecherin der Abt. der Angestellten

NEWSLETTER JULI 2014 

 

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

jetzt ist es soweit, unser Informationsservice für angestellte Tierärzte/innen startet! Wir freuen uns, Dir ab sofort regelmäßig per Newsletter mitzuteilen, woran wir Kammerfunktionäre für Euch (oder besser für uns alle) derzeit arbeiten und was es prinzipiell Neues gibt. Der Informationsfluß zu Euch als „Basis“ ist ein wichtiger Teil unserer Öffentlichkeitsarbeit!

 

 

Aktuelles – Kollektivvertragsverhandlungen derzeit ausgesetzt

 

Am Mittwoch, 25.06.2014, sollten wieder Kollektivvertragsverhandlungen (KVV) zwischen der GPA-djp (Gewerkschaft) – mit Unterstützung der Abteilung der Angestellten - und der Abteilung der Selbständigen stattfinden. Diese wurden jedoch seitens der Arbeitgeber ausgesetzt, weil die GPA-djp auch heuer wieder eine Erhöhung des Mindestlohntarifes (mit Einverständnis der Abteilung der Angestellten) beim Bundeseinigungsamt beantragen wird, um die jährliche Indexanpassung der Gehälter durchzuführen.

 

Der Sprecher der Abteilung der Selbständigen, Dr. Markus Kasper, hat dies als „unfreundlichen Akt“ bezeichnet, der nicht ausjudiziert wäre und der Auswirkungen auf den Verlauf der KVV haben wird. Auf der Arbeitnehmerseite kommentierte Eva Scherz von der GPA-djp, dass 98% der Arbeitnehmer mit KV jährlich eine Gehaltserhöhung bekommen würden. Ohne KV würde dies üblicherweise über eine Erhöhung des MLT erreicht werden.

 

Nun müssen beide Abteilungen dies mit ihrer Basis bis Oktober durchdiskutieren. Wir werden eine Umfrage durchführen und bitten um rege Beteiligung! Bitte nützt Eure Chancen, aktiv mitzuarbeiten!

 

Was ist derzeit bezüglich Arbeitszeiten gesetzlich überhaupt möglich?

 

Tägliche Normalarbeitszeit (NAZ): 8 Stunden

Höchstzulässige tägliche Gesamtarbeitszeit (NAZ + Überstunden): 10 Stunden

Wöchentliche Normalarbeitszeit: 40 Stunden

Höchstzulässige wöchentliche Gesamtarbeitszeit: 50 Stunden

 

 

Und wie ist das mit den Überstunden?

Hier beträgt die tägliche Höchstgrenze demnach 2 Stunden, die wöchentliche Höchstgrenze liegt bei 5 Stunden, dazu dürfen noch max. 60 zusätzliche Überstunden pro Jahr geleistet werden.

 

Hieran sieht man, wie wichtig es ist, über einen KV diese derzeit gesetzlich möglichen Arbeitszeiten an unseren Berufsstand anzupassen. Wir wollen mit den Arbeitgebern über einen KV mit flexibleren Arbeitszeiten bzw. die nötigen Rahmenbedingungen weiterverhandeln, um die Anforderungen unseres Berufstandes mit fairen Konditionen für Angestellte bestmöglich abzubilden.

 

 

 

 

ÖTK intern – Delegiertenversammlung

 

Jeden Monat möchten wir jeweils eins der Themen ansprechen, die uns auf der letzten Delegiertenversammlung (DV) am 08./09.05.2014 beschäftigt haben. Ein wichtiges Thema ist FRAUEN/SCHWANGERSCHAFT/KARENZ/FAMILIE – Unterschiede bei angestellten und selbständigen Tierärztinnen – insbesondere in Österreich eine Herausforderung für kleinere Ordinationen!

 

Die angestellte Tierärztin darf per Gesetz bei vollen Bezügen (bezahlt durch den Arbeitgeber) NICHT mehr tierärztlich tätig sein, sondern maximal Büroarbeit verrichten. In anderen Ländern darf Frau entweder weiterarbeiten oder die Krankenkasse übernimmt die Gehaltszahlungen. Die Finanzierung des Gehaltes einer Mitarbeiterin bis zum Mutterschutz kann für kleinere Ordinationen eine kaum überwindbare finanzielle Hürde darstellen und führt daher potentiell zu einer Benachteiligung von Frauen am freien Arbeitsmarkt. Die selbständige Tierärztin hingegen kann/muß, unabhängig von den medizinischen Gefahren für Kind und Mutter bis kurz vor der Geburt und danach wieder weiterarbeiten, falls eine Vertretung nicht leistbar ist.

 

Hier gilt es nun Lösungsansätze zu finden. Kostenübernahme durch die Krankenkassen oder den Notstandsfond der ÖTK, etwaige Tätigkeitsfelder schwangerer Tierärztinnen etc. stehen zur Diskussion. Um auch auf Bundesebene auf dieses österreichspezifische Problem unseres kleinen Berufsstandes aufmerksam zu machen, werden die drei zuständigen Bundesministerien (Gesundheit, Frauen, Soziales) von uns in der Causa kontaktiert.

 

Als ersten Schritt trafen sich inzwischen Mag. Sabine Eigelsreiter (Landesstellenpräsidentin Wien), Dr. Barbara Wieser (Vorstand, Vizepräsidentin) und Mag. Karoline Paschos (Abteilung der Angestellten, Delegierte-Stellvertreterin) mit 8 interessierten Kolleginnen am 18.06.2014 zur Diskussion dieser Thematik. Über die Formierung (Finanzierung) einer eigenen Arbeitsgruppe dazu wird in der nächsten DV abgestimmt werden.

 

 

 

Versorgungsfond – aktueller Stand der Arbeitsgruppe

 

Dr. Bettina Hartl (Delegierte), Dr. Rejana Schnabl (Versorgungsfond) und Dr. Barbara Wieser (Vizepräsidentin) vertreten in der Arbeitsgruppe Satzungen (insgesamt 9 Mitglieder) die Standpunkte der Abteilung der Angestellten. Durch ihre hervorragende Arbeit haben sie erreicht, daß sowohl die Beiträge zum Versorgungsfond als auch die Kammerumlage für Angestellte geändert und abgestuft werden konnten.

 

Derzeit wird nach der Fertigstellung der Heubeckstudie an einer Broschüre gearbeitet, die in einigen Wochen an alle Tierärzt/innen per Post ausgeschickt wird.

 

Weiters sind zur Information der Mitglieder im Herbst mindestens 2 Enquetes (Osten und Westen Österreichs, eventuell auch Süden) bereits in Planung. Die genauen Termine werden bald bekanntgegeben.

 

 

 

Eine schöne Sommer- und Urlaubszeit wünscht Euch die Abteilung der Angestellten! Wir melden uns im August wieder mit NEWS!

 

Dr. Armin Pirker, Sprecher der Abt. der Angestellten

Dr. Angela Nachtwey, stellvertretende Sprecherin der Abt. der Angestellten

Mindestlohntariferhöhung!

 

Die GPA-djp hat für die angestellten Tierärzte eine Erhöhung von 3,2% des Mindestlohnes im Zuge einer Indexanpassung erreicht! 

Zu zahlen ab Oktober 2013!

Dies ist eine ganz normale, inflationsbedingte Erhöhung und hat nichts mit den Kollektivvertragsverhandlungen zu tun. Diese werden noch dieses Jahr starten.